GKN

Wem gehören die Hochzeitsfotos?

Das Urheberrecht bleibt in Deutschland immer beim Fotografen — es ist nicht übertragbar. Was Sie bekommen, sind Nutzungsrechte, und deren Umfang steht im Vertrag oder eben nicht.

Der Unterschied, der zählt

Urheber ist und bleibt, wer ausgelöst hat. Das ist keine Formalie, sondern deutsches Recht und nicht verhandelbar. Verhandelbar ist, was Sie mit den Bildern tun dürfen: privat zeigen, drucken, im Netz veröffentlichen, an Verwandte weitergeben — jedes davon ist ein eigener Punkt.

Was im Vertrag stehen sollte

  • Private Nutzung ohne zeitliche und räumliche Grenze — das ist der Normalfall.
  • Veröffentlichung in sozialen Netzwerken, ausdrücklich erlaubt.
  • Weitergabe an Gäste und Familie, ebenfalls ausdrücklich.
  • Ob und wo der Fotograf die Bilder zeigen darf — und dass Sie das jederzeit widerrufen können.
  • Was mit den Dateien passiert und wie lange sie aufbewahrt werden.

Wenn Sie nicht im Netz erscheinen möchten

Sagen Sie es vorher, nicht hinterher. Ein Fotograf lebt von Bildern, die er zeigen darf, und wird eine Einschränkung meist akzeptieren, wenn sie im Vertrag steht — sie später einzufordern ist unangenehmer für alle. Umgekehrt gilt: ohne Ihre Zustimmung darf niemand erkennbar Abgebildeten Werbung machen.