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Ist eine Drohne bei der Hochzeit erlaubt?

Manchmal. Eine Drohne braucht die Erlaubnis des Eigentümers, und über Menschen, über bebautem Gebiet und in der Nähe von Flughäfen ist der Flug eingeschränkt — in Stadtnähe fällt sie deshalb öfter aus, als Paare erwarten.

Was vorher geklärt sein muss

  • Der Eigentümer des Geländes muss zustimmen. Das ist die Location selbst, und die Zusage sollte vor dem Tag vorliegen.
  • Über Menschenansammlungen, über bebautem Gebiet und in der Nähe von Flughäfen ist der Flug eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen. In Stadtnähe trifft das häufiger zu, als man annimmt.
  • Der Pilot braucht die passende EU-Registrierung und eine Versicherung, die Drohnenflüge einschließt. Lassen Sie sich beides zeigen, statt es vorauszusetzen.
  • Die Regeln unterscheiden sich je nach Ort und werden fortgeschrieben. Was an Ihrer Location gilt, klären Pilot und Location gemeinsam — vor der Buchung, nicht am Morgen der Hochzeit.

Während der Trauung: nie

Eine Drohne ist laut. Das Mikrofon des Videografen nimmt sie deutlicher auf als das Jawort, und die Tonspur der wichtigsten fünf Minuten des Tages ist danach nicht zu retten. Dazu schauen alle nach oben statt zueinander. Vor der Trauung oder nach dem Sektempfang: kein Problem. Dazwischen bleibt sie am Boden.

Was sie tatsächlich beiträgt

Zwei oder drei Aufnahmen, die zeigen, wo das alles stattgefunden hat: die Landschaft, das Gebäude, die Straße dorthin. Das ist ein echter Gewinn, wenn die Location etwas hergibt, und fast keiner, wenn in einem Saal mitten im Ort gefeiert wird. Auf Augenhöhe ersetzt die Drohne nichts. Wind oder Regen setzen sie außerdem aus: ein Drohnenbild lässt sich nie versprechen, nur versuchen.